Freifahrt
für Schwerbehinderte soll dem Rotstift zum Opfer fallen!
Mit größter Empörung hat
der Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten e.V.
davon Kenntnis erhalten, dass von der Sozialministerin Monika
Stolz (CDU) aus Baden-Württemberg eine Initiative für den
Bundesrat eingeleitet wird um die unentgeltliche Beförderung für
Schwerbehinderte im öffentlichen Personennahverkehr zu
streichen.
Der LV-Bayern hält dieses
vorgehen für einen Skandal.
Die unentgeltliche
Beförderung von Schwerbehinderten im öffentlichen
Personennahverkehr ist ein Nachteilsausgleich für die schwere
der Behinderung für die eingeschränkte Mobilität als auch ein
Nachteilsausgleich für die finanzielle Mehrbelastung der
Betroffenen gegenüber Nichtbehinderten.
Auch hochgradig
Schwerhörige Menschen würden unter der Streichung dieses
Nachteilsausgleichs zu leiden haben.
Schwerhörigkeit ist eine
Behinderung in der Kommunikation. Hochgradig Schwerhörige können
in der Regel nicht telefonieren. Dadurch sind sehr häufig
Gespräche von Angesicht zu Angesicht erforderlich. Das bedeutet
für diese Betroffenen, dass eine Fahrt mit dem PKW oder öffentl.
Verkehrsmitteln erforderlich wird wo gut Hörende Menschen
einfach zum Telefon greifen können um das Problem in wenigen
Sätzen zu lösen.
Der Landesverband Bayern
der Schwerhörigen und Ertaubten fordert deshalb die bayerischen
Politiker und Politikerinnen auf, diesem Ansinnen der CDU aus
Baden-Württemberg nicht zu zustimmen.
Auch die
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern (LAGH) und der
Deutsche Schwerhörigenbund (DGB) haben in einer Resolution gegen
dieses Vorhaben protestiert.
Manfred Hartmann
Landesvorsitzender
Stellungnahme des
DSB zur Freifahrtregelung
Stellungnahme
der LAGH zur Freifahrtregelung
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