Landesverband Bayern

der Schwerhörigen und Ertaubten e.V.

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Freifahrt für Schwerbehinderte soll dem Rotstift zum Opfer fallen!
 

Mit größter Empörung hat der Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten e.V. davon Kenntnis erhalten, dass von der Sozialministerin Monika Stolz (CDU) aus Baden-Württemberg eine Initiative für den Bundesrat eingeleitet wird um die unentgeltliche Beförderung für Schwerbehinderte im öffentlichen Personennahverkehr zu streichen.

Der LV-Bayern hält dieses vorgehen für einen Skandal.

Die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im öffentlichen Personennahverkehr ist ein Nachteilsausgleich für die schwere der Behinderung für die eingeschränkte Mobilität als auch ein Nachteilsausgleich für die finanzielle Mehrbelastung der Betroffenen gegenüber Nichtbehinderten.

Auch hochgradig Schwerhörige Menschen würden unter der Streichung dieses Nachteilsausgleichs zu leiden haben.

Schwerhörigkeit ist eine Behinderung in der Kommunikation. Hochgradig Schwerhörige können in der Regel nicht telefonieren. Dadurch sind sehr häufig Gespräche von Angesicht zu Angesicht erforderlich. Das bedeutet für diese Betroffenen, dass eine Fahrt mit dem PKW oder öffentl. Verkehrsmitteln erforderlich wird wo gut Hörende Menschen einfach zum Telefon greifen können um das Problem in wenigen Sätzen zu lösen.

Der Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten fordert deshalb die bayerischen Politiker und Politikerinnen auf, diesem Ansinnen der CDU aus Baden-Württemberg nicht zu zustimmen.

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern (LAGH) und der Deutsche Schwerhörigenbund (DGB) haben in einer Resolution gegen dieses Vorhaben protestiert.

Manfred Hartmann
Landesvorsitzender

Stellungnahme des DSB zur Freifahrtregelung

Stellungnahme der LAGH zur Freifahrtregelung

 

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